Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnehmer- und Mieterkreis

Die Teilnahme an jeglichen Wassersportkursen, Schulungen, Seminaren und Trainings sowie alle Ausleihvorgänge von unserem Wassersportequipment setzt eine gute und stabile körperliche und mentale Verfassung voraus. Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, und im Stande ist, allgemein Wassersport und besonders Windsurf- und Wingfoil-Sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben – insbesondere auch ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Windsurf- und Wing-Kurs ist die Fähigkeit, mindestens 25 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung/Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu einem Windsurf oder Wingsurf/-Wingfoilkurs bei der Windsurf und Wingschule am Starnberger See bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss eines Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn oder dem Mietbeginn wird eine Ausfallzahlung von 30 % des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten bzw. Eingefordert, wenn kein Ersatzteilnehmer oder der Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind 50 % der Kurskosten/Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer oder der Mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen in den Windsurfkursen oder Wingbasis/- Wingfoilkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt wie Starkwind, anhaltende Gewitter, Blitzschlag, Überschwemmungen, Brand oder bei Zerstörung des Wassersportmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. 
 
Die Windsurf und Wingschule am Starnberger See übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Übungsstunden aus Witterungsgründen, bei nicht erscheinen, Verspätungen der Kunden/-Kursteilnehmer, des weiteren wird auch keine Haftung wegen eines Ausfalles des Wassersporttrainers infolge von Krankheit oder anderer unvermeidlichen Gründen übernommen, ebenso nicht für den Ausfall von Prüfungen, Fahrstunden und Übungseinheiten durch Flaute oder für nicht von der Windsurf und Wingschule abhängigen Terminverzögerungen, Terminverschiebung oder Ausfällen von Prüfungen oder Trainingseinheiten. 
 
Geleistete Zahlungen können erstattet werden bzw. hierfür wird ein Kursgutschein, Wertgutschein oder ein individueller Gutschein für noch offene Stunden ausgestellt. Weitergehende Ansprüche bestehen hier nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig und wiederholt stören, sich verhältniswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme am Kursgeschehen ausgeschlossen werden. Hierzu zählen auch Handgreiflichkeiten, Drohgebärden, Beleidigungen, Anfeindungen, Diskriminierungen und jeglichen Fremdenfeindlichen aussagen. Bei Abbruch eines Wassersportkurses durch den Teilnehmer selbst, aus welchen Gründen auch immer, werden keine Geld Rückerstattungen durch die Windsurf und Wingschule am Starnberger See geleistet, stattdessen kann nach eigenem ermessen des Ausbilders/- Wassersporttrainers ein drei Jahre gültiger Gutschein für die noch verbleibenden Stunden des Kurses oder der einzelnen Aktivität ausgestellt werden!

3. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4. Sicherheit/Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen der Wassersportrainer, der Windsurf und Winglehrer und besonders des Vermieters und den Rezeptions Mitarbeitern ist immer Folge zu leisten. Aus Gründen der Sicherstellung der Gesundheit und des Wohlbefindens wird von uns das Tragen von Neopren Kleidung und Schuhen angeraten. Auch das Anlegen und Tragen von Sicherheitswesten und Prallschutzwesten während der Windsurfkursen bei schlechten Bedingungen und Starkwind und besonders nach dringendem anraten durch den Trainer ist auch hier folge zu leisten. Sowie das Anlegen und Tragen von Schutzhelmen, Sicherheitswesten und Prallschutzwesten ist grundsätzlich bei allen Wingfoilkursen und Mieten Pflicht und ein Kursbestandteil. Brillen, Handys und andere Gegenstände, welche auf das Wasser mitgenommen oder getragen werden, sind eigenständig gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind aus Sicherheitsgründen und aus dem vorbeugendem Schutz vor Verlust vor der Wasserarbeit abzulegen. Bei der Miete von Wassersportmaterialien wie Windsurf und Wing Equipment ist ein Gültiger Windsurfgrundschein vorzulegen.

5. Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Windsurf und Wing Equipment und im allgemeinen des gesamten Wassersportmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Windsurf und Wing Equipment vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort bei einem der Trainer und zusätzlich an der Rezeption anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Wassersporttrainers oder des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung

Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl, Ausführung und Überwachung durch den Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials. Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer oder dem Mieter eine unvermeidliche Anzeigepflicht. Der Teilnehmer oder Mieter verpflichtet sich, das Windsurf und Wing Equipment wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer und der Mieter persönlich. 
 
Bei Windstärken über 4. auf der Beaufortskala ist das Tragen von Schwimmwesten,Helmen sowie Prallschutzwesten und besonders Trapezen Obligatorisch. Das beherrschen eines sicheren Wasserstart, das Steuern, Ausweichen und Gleiten sind hier als Basismanöver für jegliche Aktivität auf dem Wasser Voraussetzung. Grundsätzlich ist die Benutzung und das Sichere fahren in den Fußschlaufen beim Windsurfen/Wingen Pflicht. Beim Wingen mit Starkem Wind sollte der Mieter oder Kursteilnehmer die Handhabung des Wings und das sichere fahren auf dem Wingboard und ganz Speziell auf dem Foilboard beherrschen. Hier wird insbesondere als Grundvoraussetzung auf das sichere Fahren von Ausweichmanövern, Richtungswechselmanövern, das Anhalten und Kurvenfahren hingewiesen. Der Mieter muss sich außerdem eigenständig über alle Revier Besonderheiten wie die Flachwasserbereiche, Abgrenzungen durch Bojen, den Naturschutzgebieten und den Fahrbereichen für den Bootsverkehr Informieren. Besonderes Augenmerk ist hier auf die Bootsliegeplätze auf dem Wasser in unserer Bucht und unmittelbarer nähe zu legen. Im Schadensfall durch eine Kollision mit jeglichen auf dem Wasser befindlichen Booten oder Schwimmenden Gegenständen wird keine Haftung seitens der Windsurf- und Wingschule übernommen. Hierbei wird kein unterschied zwischen Voranker liegend oder unter Fahrt befindlichen Booten gemacht. Auch bei falscher Benutzung des Equipments wie zum Beispiel mit unzureichender Erfahrungen mit dem entsprechendem Materialien, die Handhabung, Trageweise oder der Bedienung vom Rigg/- Wings, den Windsurf und Wing Boards wird bei jeglichen Schäden keine Haftung durch die Windsurf- und Wingschule übernommen. Hierzu zählen auch Schäden am Wassersportmaterial die durch den Kunden bei der falschen Trageweise und fehlerhaftem Ablegen und Parken des Equipments bei Starkwind entstehen können. Das Material ist stets vor dem auf dem Boden Ablegen durch Befestigungsmaßnahmen zu Sichern. Bei Starkem und besonders bei Ablandigen Winden, behalten wir uns vor, dass der verleih wenn überhaupt nur nach Absprache mit den Windsurf- und Wingschul Mitarbeitern stattfindet. Bei einem Diebstahl aus den von uns gestellten Kundenkisten im Badegelände, Schulungsbereich und auch in den Stations Räumlichkeiten übernimmt die Windsurf- und Wingschule keine Haftung. Hier ist keine Aufsichtsperson bereitgestellt. Es besteht dort außerdem keine Kontrolle durch Kameras oder ähnliche Überwachungssysteme.  
 
Es besteht die Möglichkeit kleine Wertgegenstände wie den Autoschlüssel in eine an der Rezeption angebrachte und Abschließbare Aufbewahrungsbox einschließen zu lassen. Es wird aber empfohlen unverhältnismäßig viel Bargeld, Private und besonders Wertvolle Wertgegenstände jeglicher Art, zuhause zu lassen! Bei Diebstahl übernimmt die  Windsurf und Wingschule am Starnberger See keinerlei Haftung.

7. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Windsurf und Wing Instructors und den zuständigen Mitarbeitern gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Mitarbeiters oder auch durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer für den entstandenen Schaden und deren Nebenwirkungen wie Ausfällen und Reparaturkosten Persönlich haften. Hierfür empfiehlt sich der Abschluss einer Speziellen Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Windsurfen und Wingen mit abdeckt! Infos über eine mögliche Kurzzeit Haftpflichtversicherung vor Ort kann an der Rezeption erfragt werden. Außerdem sollte jeder Kurs Teilnehmer oder auch der Mieter schon dem Mietvorgang eine Private Haftpflichtversicherung besitzen, welche bei allen Schäden am Equipment in die Haftung tritt.